Antrag auf einen Arbeitskreis zur Vorbereitung von Hybridsitzungen

26. Februar 2021

Antrag

Der Gemeinderat möge beschließen:
Aus den Reihen des Gemeinderats wird ein Arbeitskreis gebildet, bestehend aus dem 1. Bürgermeister und zwei Mitgliedern je Fraktion, der für den Gemeinderat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung des zu erwartenden Gesetzes des Bayerischen Landtags (Gesetzesentwurf vom 3.2.2021 Drs. 18/13024) zur Frage der Sitzungsteilnahme von Gemeinderatsmitgliedern (sog. Hybridsitzungen) erarbeitet.

Hierbei ist insbesondere auf folgende Punkte einzugehen:
1. Soll von der zu erwartenden Ermächtigung, Hybrid-Sitzungen einzuführen, überhaupt Gebrauch gemacht werden.
2. Soll die Anzahl der in einer Sitzung zuschaltbaren Gemeinderatsmitglieder zahlen- oder quotenmäßig begrenzt werden.
3. Soll die Zuschaltmöglichkeit für Gemeinderatsmitglieder von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden, insbesondere von einer Verhinderung an der Teilnahme im Sitzungssaal.
4. Soll eine Hybridsitzung immer möglich sein oder nur bei bestimmten Bedingungen (z.B. Überschreitung eines Inzidenzwertes).
5. Soll die Zuschaltung nur für öffentliche Sitzungen, nicht aber für nichtöffentliche Sitzungen gelten.
6. Soll die Beschlussfassung über Hybridsitzungen durch Gemeinderatsbeschluss erfolgen (dann nur gültig bis 31.12.2021) oder durch Änderung der Geschäftsordnung (dann gültig bis 31.12.2022).

Begründung

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass unabhängig von dem schließlich beschlossenen Gesetzestext der Sitzungszwang nach Art. 47 Abs. 1 GO unberührt bleibt. Daraus und aus der Regelung, dass nur Gemeinderatsmitglieder zugeschaltet werden können, nicht aber der 1. Bürgermeister, folgt, dass eine ausschließlich virtuelle Sitzung nicht möglich ist. Die Gemeinde muss daher jede Sitzung als Präsenzsitzung vorbereiten, sogar auch dann, wenn alle Gemeinderatsmitglieder nur audiovisuell teilnehmen würden.

In der Begründung zum Gesetzesentwurf wird hervorgehoben, „dass gerade die Beratung und Entscheidungsfindung in kommunalen Gremien vom unmittelbaren Austausch und der Interaktion der Teilnehmer lebt. Bereits eine nur audiovisuelle Zuschaltung kann eine physische Anwesenheit nicht gleichwertig ersetzen.“ Unter diesem Gesichtspunkt sind die im Antrag genannten Punkte 1. – 4. genau zu prüfen und abzuwägen.

Dieses vorausgeschickt wird klar, dass es ureigene Aufgabe und damit primäre Zuständigkeit des Gemeinderats (und nicht der Verwaltung) ist, die zu treffenden Entscheidungen zu erarbeiten. Denn es geht schließlich darum, in welcher Art und Weise der Gemeinderat in Krisenzeiten seine Sitzungen gestalten will. Der zu diesem Thema von der FDP gestellte Antrag, die Gemeindeverwaltung Haar solle ein diesbezügliches Konzept erarbeiten, geht daher an der Sache vorbei und verschiebt die Zuständigkeit und Verantwortung auf die Verwaltung. Der Antrag ist daher abzulehnen. Das ist gleichzeitig der Grund, weswegen die SPD den vorliegenden Antrag stellt.

Für die Fraktion der SPD

Prof. Dr. Peter Paul Gantzer und Thomas Fäth

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