Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, die Errichtung eines Feuerwehrhauses auf der Grundstück Flur-Nummer 428/12, Gronsdorfer Straße 27, eingehender zu prüfen und bei positivem Ergebnis Verhandlungen mit dem Eigentümer aufzunehmen.
In der Bauausschusssitzung vom 14.01.2025 wurde im Rahmen eines Vorbescheides abgefragt, ob die Errichtung eines Feuerwehrhauses auf dem Grundstück Flur-Nummer 428/12, Gronsdorfer Str. 27 zulässig wäre. Dieser Antrag wurde positiv beschieden.
Bereits über einen längeren Zeitraum wurde dem Gremium geschildert, dass das Feuerwehrhaus, das in dem Gewerbegebiet in der Blumenstraße in Betrieb ist, welches in dieser Form nicht weiter betrieben werden kann. Somit wird ein Neubau in der näheren Umgebung erforderlich. Ein Neubau innerhalb des Gewerbegebietes wurde als während der Bauphase vorübergehende logistische Herausforderungen beschrieben. Von einer Versiegelung der städtischen Fläche, auf der sich der Rodelhügel befindet, sollte aber im Sinne der Nachhaltigkeit und Sicherung von Zukunftsoptionen abgesehen werden. Daher bietet sich das bereits versiegelte, aber aktuell nicht mehr bebaute Grundstück auf der genannten Flurnummer an.
Im Zuge der Prüfung soll mit der BRK Ortsgruppe Haar Kontakt aufgenommen werden. Die Ortsgruppe Haar hat aktuell bereits 2 Fahrzeuge auf dem Grundstück in der Blumenstraße und sucht neben dauerhaften Stellplätzen auch einen Aufenthaltsraum und einen kleinen Schulungsraum. Es soll daher geprüft werden, ob hier Synergieeffekte genutzt werden können, indem auch der BRK in einem Neubau untergebracht werden kann.
Haar, 26. Januar 2025..
Für die Fraktion der SPD
Thomas Fäth und Katharina Dworzak