Interfraktioneller Antrag: Verbot von Laubbläsern/Laubsaugern

26. November 2019

Interfraktionell

Der Gemeinderat möge beschließen, dass auf dem Gemeindegebiet Laubbläser und Laubsauger verboten werden. Nach Art. 14 BayImSchG haben die Kommunen die Möglichkeit, den zeitlichen Betrieb einzuschränken. Ziel der Maßnahme ist es im Einzelnen

  • sicherzustellen, dass Mitarbeitende der Gemeinde zukünftig keine Laubbläser (mehr) benutzen.
  • dass der Einsatz von Laubbläsern/-saugern auf Gemeindegebiet nicht mehr erlaubt ist, auch wenn es sich um sog. "leise" Akku-Bläser handelt.

Sollte ein solches Verbot – entgegen unserer Rechtsauffassung – nicht möglich sein, möge der Gemeinderat beschließen, die Benutzungszeiten stark einzuschränken und zwar auf werktags auf die Zeit von 10:00 bis 11:00 Uhr und nachmittags auf die Zeit von 15:00 bis 16:00 Uhr. Darüber hinaus ist bei der Beauftragung von Hausmeisterdiensten bzw. Gärtnern vertraglich festzulegen, dass keine Laubbläser zum Einsatz kommen.

Begründung

Laubbläser haben eine Vielzahl von negativen Auswirkungen, die seit Jahren bekannt sind (siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Bündnis90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag (Drucksache 19/13405). Die negativen Auswirkungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: Laubbläser sind laut, sie stinken, sind klimaschädlich, schaden der Biodiversität und der Qualität der Böden und sie töten Tiere!
Laubbläser erreichen eine Lautstärke von 80 bis 112 Dezibel, das entspricht in etwa der Lautstärke einer Kreissäge oder eines Presslufthammers. Sie fallen aufgrund ihrer hohen Lärmemissionen unter die Regelungen der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV), wodurch eine Einschränkung ihrer Nutzung möglich wird. Ihre Abgase verpesten die Luft und schaden dem Klima, ihr Schadstoffausstoß übertrifft in der Regel den eines durchschnittlichen Autos.

Das Gewicht der Geräte erfordert unnötigen Kraftaufwand und viel schneller ist man bei der Laubbeseitigung auch nicht als mit dem gewöhnlichen Rechen - meint das Umweltbundesamt.
Der Allergologe Jeroen Buters von der TU München hat die Feinstaubbelastung der Laubbläser untersucht: Die Geräte wirbelten sechs bis zehn Mal so viele Partikel auf wie ein Rechen, erklärt der Forscher. In der Umgebungsluft fanden sich Schimmelpilze, Sporen und pulverisierter Hundekot. "Laubbläser pusten alles hoch und man atmet kontaminierten Feinstaub ein", sagt Buters. Er nennt die Laubbläser ein "Infektionsrisiko".

Bei Luftgeschwindigkeiten von 160 Kilometer pro Stunde wird so ziemlich alles eingesaugt oder weggeweht, was auf dem Boden lebt: Käfer, Asseln, Spinnen, Tausendfüßler, Regenwürmer, Insekten. Igel und Vögel stehen dann ohne schützende Schicht im aufgeräumten Unterholz. Auch das bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz weist auf die tödlichen Folgen für die Tierwelt hin. Auf lange Sicht schneidet der Gärtner sich damit ins eigene Fleisch. Herbstlaub ist in Beeten und unter Bäumen und Sträuchern ein recht guter Nährstofflieferant fürs nächste Jahr und macht Zusatzdünger meist überflüssig.

Kommunen wie Graz und Leibnitz in Österreich haben Laubbläser bereits verboten. Auch wenn wir es diesen Herbst nicht mehr ändern können, lass es uns nun beschließen, damit Bauhof, Gärtner- und Hausverwaltungsbetriebe und Privatleute für den kommenden Herbst informiert werden können.

https://www.s-oe-s.de/antraege-und-anfragen/grundsaetzliches-verbot-des-einsatzes-von-laubblaesern-und-laubsaugern-in-wohngebieten-auf-friedhoefen-sowie-zur-strassen-und-gehwegreinigung/

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/134/1913405.pdf

Auf private Initiative wurde inzwischen eine Online-Petition gestartet. Wir freuen uns über jeden Eintrag.

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