Pressemeldung der Haarer SPD zur Klage gegen das Gewerbegebiet Grasbrunn

20. Dezember 2020

Nach dem Willen der CSU und FDP soll der Streit zwischen Haar und Grasbrunn um das Gewerbegebiet in Neukeferloh nun in die nächste Runde gehen: Die Gemeinde wird ein Gerichtsverfahren anstrengen, um die Pläne juristisch zu stoppen. Die Kosten liegen im fünfstelligen Bereich.

Klar ist: Das Gewerbegebiet in Keferloh zu bauen ist für uns eine falsche Entscheidung, denn es mangelt vor Ort an Infrastruktur und die entstehenden Gebäude zerstören das Landschaftsbild. “Regionalplanerisch ist eine Gewerbeansieldung in Keferloh eine absolute Fehlentscheidung. Es ist eine klassische, kleinteilige Rodungsinsel, die dadurch ihr Gesicht komplett verliert” sagt die Dritte Bürgermeisterin Katharina Dworzak, selbst Diplom-Geografin. “Dies haben wir auch dem Grasbrunner Bürgermeister Klaus Korneder mehrfach erläutert, unter anderem, als er extra in den Haarer Gemeinderat kam um das Projekt zu diskutieren.”

Sinnvoll wäre es also, weiter mit der Gemeinde Grasbrunn zu sprechen und nach Lösungen zu suchen, wie das Gebiet möglichst verträglich gestaltet werden könnte. Zum Beispiel, ob das Grün rund um den Ortsteil für die Zukunft durch die Ausweisung eines Regionalparks gesichert werden kann und so keine weiteren Bauten hinzu kommen.
Doch anstatt diese Möglichkeit zu nutzen, will die CSU lieber mit der großen Keule gegen das Projekt vorgehen und strengt eine Klage gegen die Gemeinde Grasbrunn an.

Diese Klage hat aber keinen Sinn: Weil die Planungshoheit bei der Gemeinde Grasbrunn liegt, kann nur eingegriffen werden, wenn es zu eine Beeinträchtigung der Nachbargemeinden kommt. Das ist hier nicht der Fall.

Die Chancen, durch das Verfahren die Pläne für das Gewerbegebiet zu kassieren, seien sehr gering, sagt Peter-Paul Gantzer, SPD-Gemeinderat: „Der Rechtsanwalt der Gemeinde sieht die Gewinnchancen bei 20 Prozent. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sehe ich das genauso.“ Die zusätzliche Belastung der Kreuzung B471/B304 ist viel zu gering - lediglich sieben mehr Linksabbieger in der Stoßzeit - und der Begriff der „Zersieldung“ so nicht einklagbar.
Dieses Vorgehen hat somit wenn dann nur negative Effekte: verschlechterte Beziehungen zum Nachbarn, hohe Kosten - es können bis zur Zulassung der Klage 50.000 Euro anfallen, und das bei angespannter Haushaltslage -, eine langwierige juristische Auseinandersetzung mit geringen Erfolgsaussichten.

Wieder einmal geht die CSU lieber den juristischen Weg, statt die Zusammenarbeit zu suchen.

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