Pressemeldung zum TOP 4 „Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes 64/3 Grundstück Münchener Straße 18, Haar“ – derzeitiger Standort des Baumarktes in Haar.

11. Juli 2018

Der mehrheitlich im Gemeinderat verabschiedete Rahmenplan „B304 Süd“ und das Einzelhandelskonzept legen eine Basis dafür, einerseits eine bauliche Entwicklung in Haar zu ermöglichen und andererseits das seit langem praktizierte Konzept der dezentralen Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Bedarfs in den Ortsteilen. Gleichzeitig soll unsere zentrale Einkaufsstraße erhalten und geschützt werden. Insbesondere das Jagdfeld-Einkaufszentrum muss mit seinem bestehenden Angebot als das Nahversorgungszentrum für mehr als 6000 Einwohner erhalten und aufgewertet werden. Ein Eingriff in die bestehende Geschäftsstruktur muss vorsichtig und abgestimmt mit allen beteiligten Partnern erfolgen. Eine Entwicklung einzelner Lagen kann nur erfolgen, wenn sie vorsichtig und bedacht erfolgt und die Interessen aller berücksichtigt.

Die vorliegende Planung, den Bebauungsplan für das Sondergebiet 1 für Bau-, Heimwerker und Gartenmarkt in ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel und Sportfachgeschäft zu ändern, sehen wir mit den momentanen Vorgaben von Investor und Grundstückseigentümer kritisch:
1. Die Ausrichtung des neuen Standortes wird weg vom bisherigen Jagdfeldzentrums zur B304 geöffnet, der Publikumsmagnet verlässt das Jagdfeldzentrum und wird unzureichend durch einen Discounter mit einem noch eingeschränkteren Angebot ersetzt.
2. Es kommt nicht zu einer Angebotsmehrung, da die Angebotspaletten der Discounter sich ähneln.
3. Der Umsatz der im Jagdfeldzentrum beheimateten Geschäfte wird geschwächt. Ein möglicher Wegfall des Metzgers, der Apotheke und des Bäckers schadet der Nahversorgung des Jagdfeldes entscheidend. Der mutmaßliche Verlust des Apothekenstandortes führt zu einer deutlichen Gefährdung der medizinischen Grundversorgung im Jagdfeld.
4. Die Vorgaben der Stellplatzsatzung hinsichtlich der ausgewiesenen Parkflächen werden erheblich unterschritten.

Darüber hinaus sehen wir folgende Entwicklungspotentiale mit Sorge: 1. Die Zunahme der Verkaufsfläche für Discounter nach den vorliegenden Planungen widerspricht den Grundsätzen, die wir in unserem Einzelhandelskonzept fixiert haben. Die Zunahme der Ladenverkaufsfläche wird Auswirkungen auf das übrige Gemeindegebiet haben. Wenn darüber hinaus damit Existenzgrundlage für den einzigen Vollsortimenter im Jagdfeld genommen wird, führt das zu einer Verarmung des Angebotes im gesamten Jagdfeld.
2. Die vorliegende Planung mit geringer Anpassung der vorhandenen Bausubstanz führt zu einer Zementierung des status quo und verhindert eine städtebauliche Entwicklung eines zentralen Areals in Haar.
3. Die geplante Vertragsdauer (10 Jahre plus 5 Option) spricht gegen die Aussage, es handle sich um eine vorübergehende Vertragsgestaltung.

Fazit: Auf Basis der oben genannten Betrachtungen kann die SPD einer Bebauungsplanänderung nicht zustimmen. Erst wenn die beteiligten Parteien gemeinsam ein Konzept entwickeln, welches keinen benachteiligt, die Grundlagen der Rahmenplanung verinnerlicht und gleichzeitig den Bestand des vorhandenen Einzelhandels respektiert und fördert, sind die Voraussetzungen für eine Bebauungsplanänderung geschaffen. Uns liegt daran, den Standort Jagdfeld auch in Zukunft für alle attraktiv zu halten. Das bisher vorliegende Konzept gefährdet nach unserer Meinung des Bestand und die Nahversorgung des Jagdfeldes.

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