Themen
Gestattungsverträge für Pflasterverlegung, Förderung für Baumßnahme, Belegung Postwiese
Sitzung
| 28.07.2026 | Stadtrat |
Anfrage
Frage 1:
Wie viele der Eigentümer:innen, deren Grundstücke im Zuge der Neugestaltung mit neuer Pflasterung versehen werden sollen, haben den Gestattungsvertrag oder eine sonstige Zustimmung zur Durchführung der Maßnahme nicht unterzeichnet?
Wie viel Fläche ergibt sich daraus, die nicht mit neuer Pflasterung versehen werden kann?
Antwort (*):
Bei acht Grundstücken steht die Unterzeichnung aus. Vier Eigentümer haben die Zustimmung zugesagt. Zwei weitere befinden sich in Abstimmung mit positiver Tendenz. Eine Rückmeldung steht aus. Einmal wurde die Zustimmung verweigert.
Nach derzeitigem Stand können so ca. 100 Quadratmeter nicht gepflastert werden.
Frage 2:
Werden die Bedingungen des Gestattungsvertrags individuell angepasst oder ist das Vertragswerk für alle betroffenen Eigentümer:innen dasselbe?
Antwort (*):
Bisher wurden ein einheitlicher Mustervertrag verwendet.
Frage 3:
Kann sich die Aussparung einzelner Bereiche von der Neubepflasterung auf die Förderfähigkeit der Gesamtmaßnahme auswirken?
Antwort (*):
Die ausgesparte Fläche hat keine Auswirkungen. Die privaten Flächen sind nicht Bestandteil der Fördervoraussetzungen, die Ausparungen berühren die Planung der Grundzüge nicht.
Frage 4:
Hat die Förderstelle Aussagen getroffen, ob die Nutzung des Natursteinpflasters vollumfänglich förderfähig ist?
Antwort (*): Die Verwendung des Natursteinpflasters ist grundsätzlich vollumfänglich förderfähig. Eigentliche Nutzung privater Flächen ist nicht förderfähig.
Frage 5:
Wurden die alternativen Lagerflächen zur Postwiese (Alte Tennisplätze in der Brunnerstraße [Anmerkung: hier waren in der Anfrage irrtümlicherweise das Jahn-Gelände genannt] und Zirkuswiese an der B304), die jetzt verwendet werden, zuvor auf ihre Nutzbarkeit geprüft?
Weshalb konnten diese alternativen Lagerflächen erst nach Beginn der Baumaßnahme und nach einer ersten Belegung der Postwiese genutzt werden?
Antwort (*):
Verschiedene andere Standorte wurden geprüft. Die Festwiese wurde wegen regelmäßiger Nutzung verworfen. Andere regelmäßig genutzte Lagerflächen stehen aus verschiedenen Gründen nicht zur Verfügung.
Die Postwiese wurde genutzt, da ausreichend andere Spielflächen zur Verfügung stehen. Zudem wurde die Wiese bereits beim Umbau der Jagdfeld-Grundschule genutzt.
Nach Beginn der Baumaßnahme wurde die Nutzung der Postwiese mit den verschiedenen beteiligten Institutionen neu abgestimmt. Dadurch konnte auf den ehemaligen Tennisplätzen in der Brunnerstraße eine Lagerfläche eingerichtet werden.
Auf der Postwiese kann ab Herbst 2026 neuer Rasen gesät werden werden.
Frage 6:
Welche Kosten entstehen der Stadt voraussichtlich für die Verlegung des gelagerten Materials auf die alternativen Lagerflächen?
Antwort (*):
Kosten entstehen für die Herstellung der alten Tennisplätze als Lagerfläche und für die Wiederherstellung der Postwiese als Bolzplatz.
Kosten für die Verlagerung des Materials entstehen nicht, da dieses im laufenden Bauabschnitt verbraucht oder entsorgt wird und nicht verlagert werden muss.
(*) Die Antworten sind eine Zusammenfassung des Berichts unter Verwendung der Mitschrift aus der Sitzung.