Antrag auf ein Verbot von geschotterte Steingärten

22. September 2020

Antrag

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in wie weit geschotterte Gartenflächen verboten oder unterbunden werden können. Hierbei ist es gleichgültig, ob die Gemeinde ein Verbot geschotterter Flächen auf als Grün- oder unversiegelte Flächen im Bebauungsplan oder in den Planungen ausgewiesenen Grundstücksbereichen geht oder ob geschotterte Flächen bei der Planung wie Versiegelungen angesehen werden und damit direkt Einfluss auf die GRZ nehmen.

Ebenso soll geprüft werden, in wie weit Gabionenzäune unterbunden werden können. Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeiten zu prüfen und dem Gemeinderat erneut zur Beratung vorzulegen.

Begründung

In der heutigen Zeit spielen Vorgärten und Gärten eine immer größer werdende Rolle als Refugium für Insekten, Vögel und Kleintiere und als Trittsteine zur Verknüpfung einzelner Gebiete. Schotterflächen, die damit den Wuchs von Gräsern unterbinden in Kombination mit einzelnen, möglicherweise auch hier nicht angestammten Büschen tragen dazu nichts bei. Der Erhalt der Artenvielfalt in unserer Landschaft ist neben dem Klimaschutz wichtigste Aufgabe.

In Bayern hat Erlangen als erste Stadt über Ihre Freiflächensatzung eine Regelung geschaffen, an der sich die Gemeinde Haar orientieren sollte.

Für die Fraktion der SPD

Thomas Fäth Dr. Alexander Zill

Teilen